Diese Erklärung beschreibt den Stand der digitalen Barrierefreiheit von commsos.de im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz-Verordnung (BFSGV), die seit dem 28. Juni 2025 anwendbar sind. Grundlage ist die EN 301 549 in Verbindung mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Konformitätsstufe AA.
CommsOS ist nach eigener Selbstbewertung weitgehend konform mit den oben genannten Anforderungen.
Letzte Überprüfung: 16. Juni 2026. Methodik: Selbstbewertung (BITV-Checkliste), automatisierte Prüfung (axe-core, Lighthouse) und manuelle Tests mit Tastatursteuerung sowie Screenreadern (VoiceOver, NVDA).
Eingeschränkt barrierefrei können eingebettete Inhalte Dritter sein (z. B. eingebettete Demo-Videos). Diese werden vom jeweiligen Anbieter bereitgestellt und liegen außerhalb unserer direkten Verantwortung.
Diese Erklärung wurde am 16. Juni 2026 erstellt. Sie wird mindestens einmal jährlich sowie nach wesentlichen Änderungen an CommsOS überprüft.
Ihnen sind Barrieren aufgefallen oder Sie benötigen Inhalte in einer anderen Form? Bitte melden Sie sich:
Wir antworten in der Regel innerhalb von vier Wochen.
Wird Ihre Rückmeldung aus Ihrer Sicht nicht zufriedenstellend bearbeitet, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem BehindertengleichstellungsgesetzZuständig für die Marktüberwachung von Dienstleistungen nach BFSG ist:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)