CommsOS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: April 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Nutzung der Plattform „Comms OS" (nachfolgend „Plattform") durch Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde"). Die Plattform wird betrieben von der Comms Connect GmbH, Tal 30, 80331 München (nachfolgend „Anbieter").

(2) Die Plattform richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Die Nutzung durch Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

(3) Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragspartner

Vertragspartner ist:

Comms Connect GmbH

Tal 30, 80331 München

HRB 295951, Amtsgericht München

Vertreten durch: Rainer Roloff

E-Mail: info@comms-connect.de

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Comms OS ist eine softwaregestützte Beschaffungsplattform für Telekommunikation und IT. Der Anbieter erbringt folgende Leistungen:

  • Analyse bestehender TK-/IT-Verträge und Kostenstrukturen
  • Identifikation von Einsparpotenzialen
  • Erstellung strukturierter Beschaffungsempfehlungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung (Execution Support)

(2) Die Plattform stellt strukturierte Daten und Empfehlungen bereit. Es handelt sich nicht um eine automatisierte Bestellplattform. Bestellungen oder Vertragsabschlüsse mit Drittanbietern erfolgen ausschließlich nach ausdrücklicher Freigabe und in Abstimmung mit dem Kunden.

(3) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen Anbieter und Kunde.

§ 4 Vertragsschluss

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt mit der Erstellung eines Benutzerkontos und der Annahme dieser AGB zustande.

(2) Der Kunde versichert bei Registrierung, dass er berechtigt ist, im Namen des von ihm vertretenen Unternehmens zu handeln.

§ 5 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der Plattform ein.

(2) Der Kunde darf die Plattform ausschließlich für eigene geschäftliche Zwecke nutzen. Eine Nutzung zugunsten Dritter oder eine Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist nicht gestattet.

§ 6 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich:

  • wahrheitsgemäße und vollständige Angaben bei der Registrierung und Datenerfassung zu machen;
  • Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen;
  • die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte hochzuladen;
  • geltende gesetzliche Vorschriften einzuhalten.

Bei Kenntnis eines unbefugten Zugriffs auf sein Konto hat der Kunde den Anbieter unverzüglich zu informieren.

§ 7 Datenschutz und Vertraulichkeit

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung.

(2) Der Anbieter behandelt alle im Rahmen der Plattformnutzung übermittelten Kundendaten (insbesondere Vertrags-, Kosten- und Analysedaten) als vertraulich. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden bei der Registrierung einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO als Anlage zu diesen AGB zur Verfügung, den der Kunde im Registrierungsprozess annimmt. Der jeweils geltende Auftragsverarbeitungsvertrag ist unter commsos.de/avv abrufbar. Änderungen des Auftragsverarbeitungsvertrags werden dem Kunden nach dem Verfahren des § 12 mitgeteilt.

(4) Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO, die dem Stand der Technik, den Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung sowie der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessen sind. Die umgesetzten Maßnahmen sind in der Dokumentation beschrieben, die als Anlage zum Auftragsverarbeitungsvertrag geführt wird. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist unter commsos.de/subprocessors abrufbar; das Verfahren zu deren Genehmigung und Austausch richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.

§ 8 Verfügbarkeit

(1) Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Plattform von durchschnittlich 99,5 % im Kalendermonat. Verfügbarkeit im Sinne dieser Klausel bedeutet, dass der Kunde auf die Kernfunktionen der Plattform (Anmeldung, Anbieter- und Vertragsübersicht, Auswertungen) zugreifen kann. Kurzzeitige Beeinträchtigungen einzelner Nebenfunktionen oder der Ladegeschwindigkeit gelten nicht als Nichtverfügbarkeit.

(2) Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Zeiten, in denen die Plattform nicht erreichbar ist wegen: (a) angekündigter Wartungsarbeiten gemäß Absatz 3; (b) höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, Ausfällen des Internet-Backbones oder Angriffen Dritter, denen der Anbieter trotz angemessener Schutzmaßnahmen nicht vorbeugen konnte; (c) Störungen, die der Kunde zu vertreten hat, insbesondere fehlerhafte Konfiguration, Netzwerk- oder Endgeräteprobleme auf Kundenseite oder Verstöße gegen § 6; (d) Ausfällen vorgelagerter Anbieter, insbesondere Hosting-Infrastruktur, DNS und Zahlungsdienstleister, soweit der Anbieter deren Verfügbarkeit nicht beeinflussen kann und diese mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ausgewählt wurden.

(3) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens 48 Stunden vorher in Textform oder im Portal angekündigt und, soweit betrieblich möglich, außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr MEZ) durchgeführt. Geplante Wartung ist auf 8 Stunden je Kalendermonat begrenzt.

(4) Bei Störungsmeldungen des Kunden gilt als Zeit bis zur ersten qualifizierten Rückmeldung, jeweils bezogen auf Werktage von Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr MEZ: 4 Stunden, wenn die Plattform für alle Nutzer nicht erreichbar ist; 1 Werktag, wenn eine Kernfunktion für einzelne Nutzer oder Mandanten beeinträchtigt ist; 2 Werktage, wenn eine Einzelfunktion beeinträchtigt ist und ein Umweg besteht; 5 Werktage bei Darstellungsfehlern ohne Funktionsbeeinträchtigung.

(5) Unterschreitet die tatsächliche Verfügbarkeit in einem Kalendermonat den Wert nach Absatz 1, erhält der Kunde auf Anforderung in Textform binnen 30 Tagen nach Monatsende eine Gutschrift auf das nächste Entgelt: 5 % des Monatsentgelts bei einer Verfügbarkeit von 99,0 % bis unter 99,5 %, 10 % bei 95 % bis unter 99,0 %, 20 % bei unter 95 %. Die Gutschrift ist je Kalendermonat auf 30 % des Monatsentgelts begrenzt und ist eine eigenständige, von § 9 unabhängige vertragliche Ausgleichsleistung; weitergehende Ansprüche nach § 9 bleiben unberührt.

(6) Für den unentgeltlichen Tarif CommsOS One gelten die Absätze 1 und 5 nicht; insoweit bemüht sich der Anbieter um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit, ohne eine bestimmte Quote zuzusagen.

§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur insoweit, als diese nicht durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden hätten vermieden werden können.

(4a) Die Haftung des Anbieters für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist je Schadensfall und insgesamt je Kalenderjahr auf die Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann kostenpflichtige Tarife jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen; eine Kündigungsfrist besteht nicht. Der Anbieter kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende kündigen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Beendigung des Vertrags stellt der Anbieter dem Kunden auf Anforderung die im Portal gespeicherten Kundendaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (CSV oder JSON) zum Download bereit. Die Anforderung muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung in Textform erfolgen; der Anbieter stellt den Export innerhalb von 14 Tagen nach Eingang bereit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Anforderung, werden sämtliche Kundendaten spätestens 60 Tage nach Vertragsbeendigung unwiederbringlich gelöscht. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten des Kunden, insbesondere nach §§ 238 ff., 257 HGB und § 147 AO, betreffen ausschließlich dessen eigene Buchführungs- und Belegpflichten; der Anbieter ist nicht verpflichtet, Kundendaten über die vorstehenden Fristen hinaus zur Erfüllung fremder Aufbewahrungspflichten vorzuhalten. Eigene gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters bleiben unberührt.

§ 10a Vertragsübergang bei Unternehmensveränderungen

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag einschließlich sämtlicher Rechte und Pflichten sowie den zugehörigen Auftragsverarbeitungsvertrag im Rahmen einer Verschmelzung, eines Anteils- oder Vermögenserwerbs, einer Umwandlung nach dem UmwG oder einer vergleichbaren Unternehmenstransaktion ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung des Kunden bedarf. Der Kunde wird über die Übertragung mindestens 30 Tage vor deren Wirksamwerden in Textform informiert.

(2) Der übernehmende Rechtsträger tritt vollumfänglich in die Pflichten aus diesen AGB und dem Auftragsverarbeitungsvertrag ein, einschließlich der Verpflichtungen nach § 7 Absatz 4 und zum Speicherort der Daten innerhalb der Europäischen Union.

(3) Führt die Übertragung dazu, dass der übernehmende Rechtsträger im unmittelbaren und wesentlichen Wettbewerb zum Kunden steht oder sich das Schutzniveau der Datenverarbeitung wesentlich verschlechtert, insbesondere durch einen Speicherort außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums oder ein gegenüber Art. 32 DSGVO wesentlich abgesenktes Sicherheitsniveau, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung nach Absatz 1 außerordentlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Übertragung kündigen. § 11 Absatz 6a gilt.

(4) Im Übrigen bleibt der Bestand des Vertrags von einer Unternehmensveränderung auf Seiten des Anbieters unberührt.

§ 11 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die bei Vertragsschluss unter commsos.de/preise veröffentlichten Listenpreise, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist. Maßgeblich ist der im Bestellvorgang angezeigte und vom Kunden bestätigte Preis. Der Anbieter dokumentiert die zum jeweiligen Zeitpunkt veröffentlichten Preise nachvollziehbar.

(2) Der Tarif richtet sich nach der Zahl der im Portal geführten Anbieter und der Zahl der Gesellschaften des Kunden. Maßgeblich ist die jeweils höhere Stufe. Ein Anbieter ist eine Anbieterbeziehung, unabhängig davon, wie viele Verträge, Anschlüsse oder Lizenzen ihm zugeordnet sind. Gesellschaft im Sinne dieser Klausel ist jede vom Kunden im Portal als eigenständige Einheit geführte Gesellschaft, unabhängig von einer Konzernzugehörigkeit. Der jeweils gezählte Bestand an Anbietern und Gesellschaften ist für den Kunden jederzeit im Portal einsehbar. Die Zahl der Nutzer ist für den Preis ohne Bedeutung; sämtliche Nutzer sind in jedem Tarif enthalten.

(3) Überschreitet der Bestand des Kunden die Grenzen seines Tarifs, werden Leistungen weder gesperrt noch sofort abweichend berechnet. Der Anbieter weist den Kunden darauf hin; der höhere Tarif gilt ab der nächsten Verlängerung.

(4) Der Tarif CommsOS One wird dauerhaft unentgeltlich bereitgestellt. Die erstmalige Aufnahme und Analyse des Bestands ist in jedem Tarif unentgeltlich.

(5) Der Kunde wählt bei Vertragsschluss zwischen monatlicher und jährlicher Abrechnung. Bei jährlicher Abrechnung wird das Entgelt für zwölf Monate im Voraus fällig; im Gegenzug beträgt es das Zehnfache des Monatsentgelts. Eine Mindestlaufzeit besteht in beiden Fällen nicht.

(6) Für die Kündigung gilt § 10. Bei jährlicher Abrechnung endet der Vertrag entsprechend zum Ende des bezahlten Jahres; eine anteilige Erstattung des im Voraus gezahlten Entgelts erfolgt bei ordentlicher Kündigung durch den Kunden nicht, da der Preisvorteil gerade die Gegenleistung für die Vorauszahlung ist. § 10 Absatz 2 sowie Absatz 6a des vorliegenden § 11 bleiben unberührt.

(6a) Endet der Vertrag während eines bereits vorausbezahlten Jahreszeitraums vorzeitig, weil der Anbieter ordentlich nach § 10 Absatz 1 kündigt, der Kunde außerordentlich aus wichtigem Grund kündigt, der Kunde nach § 10a Absatz 3 kündigt oder der Kunde nach § 12 Absatz 3 kündigt, erstattet der Anbieter dem Kunden den auf die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung entfallenden, bereits gezahlten Betrag anteilig binnen 14 Tagen. Hat der Kunde den wichtigen Grund selbst zu vertreten, bleiben Schadensersatzansprüche des Anbieters unberührt.

(7) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 11a Hinweis zum Geschäftsmodell und zur Vergütung des Anbieters

(1) Neben den Entgelten nach § 11 erhält der Anbieter Vergabe- und Vermittlungsprovisionen von Dritten – insbesondere Telekommunikations-Carriern und IT-Hardware-Distributoren – für vermittelte Verträge. Soweit die Nutzung der Plattform für den Kunden unentgeltlich ist, refinanziert sich der Anbieter ausschließlich hierüber.

(2) Der Anbieter weist transparent darauf hin, dass dieses Provisionsmodell einen strukturellen wirtschaftlichen Anreiz darstellen kann. Der Anbieter spricht Empfehlungen nach bestem Wissen, auf Basis der vom Kunden gelieferten Daten und anhand objektiver, dokumentierter Kriterien aus. Provisionsvereinbarungen fließen nicht in die Empfehlungslogik ein.

(3) Der Kunde kann jederzeit eine Aufstellung der für seine konkrete Vermittlung erhaltenen Provisionen anfordern.

(3a) Doppelvergütungsausschluss. Erhält der Anbieter von einem Dritten eine Vergütung dafür, dass eine Vergabe über die Plattform zustande gekommen ist, verzichtet der Anbieter auf denjenigen Teil dieser Vergütung, der der Höhe der vom Kunden in den zwölf Monaten vor der Vergabe gezahlten Entgelte nach § 11 entspricht, höchstens jedoch auf die volle Höhe der erhaltenen Vergütung. Damit stellt der Anbieter sicher, dass er für dieselbe Vergabe nicht zugleich in voller Höhe vom Kunden und vom Dritten profitiert. Diese Regelung dient ausschließlich der Vermeidung eines wirtschaftlichen Interessenkonflikts zwischen Anbieter und Kunde; sie begründet keinen Zahlungs-, Erstattungs- oder Rabattanspruch des Kunden gegen den Anbieter. Näheres zur Berechnung regelt die Leistungsbeschreibung zum jeweiligen Vergabegeschäft.

(4) Comms Connect GmbH agiert hierbei als Handelsvertreter bzw. Makler im Sinne der §§ 84 ff. HGB / § 652 BGB der jeweiligen Anbieter.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.

(2) Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung und nutzt die Plattform weiterhin, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Rechtsfolge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Führt eine Änderung zu einer Preiserhöhung oder wirkt sie sich sonst wesentlich zum Nachteil des Kunden aus, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Auf dieses Sonderkündigungsrecht wird in der Änderungsmitteilung hingewiesen. § 11 Absatz 6a gilt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.