Vergütung und Interessenlage

Wie wir bezahlt werden.

Ein großer Teil des Marktes für kostenlose Beratung nennt sich unabhängig und wird vom Anbieter bezahlt. Daran ist nichts verboten. Es gehört nur gesagt, bevor jemand eine Entscheidung trifft. Diese Seite sagt es: wann uns der Anbieter vergütet, wann Sie uns bezahlen, wann niemand zahlt und was wir vorher offenlegen.

Carrier-neutral · keine Exklusivbindung · jede Vergabe auch ohne uns abschließbar

Warum es diese Seite gibt

Wer nach einer Analyse seiner IT- oder Telekommunikationskosten sucht, findet fast ausschließlich Angebote, die nichts kosten. Die Frage, warum sie nichts kosten, beantwortet kaum eines davon. Sie hat eine einfache Antwort: Die Leistung wird bezahlt, nur nicht vom Kunden.

Das ist kein Makel, sondern ein Geschäftsmodell, das im Telekommunikations- und IT-Handel seit Jahrzehnten funktioniert. Problematisch wird es erst da, wo es verschwiegen wird, weil der Kunde dann eine Empfehlung bewertet, ohne die Interessenlage dahinter zu kennen. Also legen wir sie hin.

Die drei Wege, auf denen Geld zu uns kommt

Sie zahlen uns für das Portal

CommsOS ist ein Produkt mit offen ausgewiesenen Tarifen. Was es kostet, steht vollständig auf der Preisseite, samt dem dauerhaft kostenlosen Einstieg mit einem Anbieter. Für diesen Teil sind wir Ihr Auftragnehmer und sonst nichts.

Der Anbieter vergütet uns für eine Vergabe

Läuft eine Vergabe über uns, erhält Comms Connect vom Anbieter eine Vergabe- oder Vermittlungsvergütung. Das ist im Carrier- und Distributionsgeschäft die übliche Form, und es ist der Grund, warum Erstanalyse und Einschätzung nichts kosten.

Niemand zahlt

Für die Erstanalyse und für die Einschätzung im Mobilfunk-Check fließt kein Geld, in keine Richtung. Auch dann nicht, wenn die Einschätzung lautet, dass sich ein Blick in den Markt für Sie nicht lohnt. Das ist der häufigste Ausgang, über den sonst niemand spricht.

Alle Tarife stehen offen auf commsos.de/preise. Die vertragliche Fassung dieses Abschnitts steht in den Geschäftsbedingungen im Abschnitt zum Geschäftsmodell.

Was wir vor der Entscheidung offenlegen

Offenlegung nützt nur, wenn sie vor der Entscheidung kommt. Danach ist sie eine Fußnote.

Dass eine Vergabe über uns vergütet wird, sagen wir, bevor Sie sich entscheiden, und nicht erst auf Nachfrage.

Welcher Weg für Sie günstiger ist, legen wir offen. Auch dann, wenn es der Weg ohne uns ist.

Eine Aufstellung der für Ihre konkrete Vermittlung erhaltenen Vergütungen bekommen Sie auf Anforderung.

Welche Anbieter angefragt wurden und welche nicht, steht im Vergleich, den Sie zur Entscheidung bekommen.

Wir verdienen an derselben Vergabe nicht zweimal.

Wenn Sie das Portal bezahlen und zusätzlich eine Vergabe über uns läuft, entstünde eine doppelte Vergütung für denselben Vorgang. Diese Konstellation ist in unseren Geschäftsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Ausschluss im Klartext

Erhält Comms Connect von einem Anbieter eine Vergütung dafür, dass eine Vergabe über das Portal zustande gekommen ist, verzichten wir auf den Teil dieser Vergütung, der dem entspricht, was Sie in den zwölf Monaten vor der Vergabe für das Portal gezahlt haben, höchstens jedoch auf die volle erhaltene Vergütung. Die Regelung besteht, damit zwischen Ihrem und unserem Interesse an derselben Vergabe kein Widerspruch entsteht.

Sie begründet keinen Auszahlungs- oder Rabattanspruch, sondern nimmt uns einen Anreiz, den wir nicht haben wollen.

Jede Vergabe ist auch ohne uns abschließbar

Der Vergleich, den Sie bekommen, gehört Ihnen. Sie können damit selbst zum Anbieter gehen, Ihren bestehenden Vertrag damit nachverhandeln oder einen Dritten damit beauftragen. Es gibt keine Klausel, die das verhindert, und es gibt keine, die Sie an eine Umsetzung über uns bindet.

Das ist keine Großzügigkeit. Es ist die Bedingung dafür, dass eine Empfehlung von uns überhaupt etwas wert ist. Eine Empfehlung, der man nicht ausweichen kann, ist keine.

Was wir nicht tun

Keine Exklusivbindung

Es gibt keinen Vertrag, der Ihre Vergaben an uns bindet, und keine Kündigungsfrist, die eine Entscheidung erzwingt. Das Portal ist monatlich kündbar.

Kein Honorar auf eine behauptete Ersparnis

Wir rechnen nicht gegen eine Zahl ab, die wir selbst festgelegt haben. Ein Erfolgshonorar auf eine errechnete Ersparnis ist genau dieser Fall, und deshalb gibt es das hier nicht.

Keine Zahl, die vor der Vergabe niemand kennt

Auf keiner unserer Seiten steht, wie viel Sie sparen werden. Das Portal zeigt den für Sie vereinbarten Preis und jede Abweichung davon auf der Rechnung; den Marktpreis holt Comms Connect in der Vergabe.

Keine Weitergabe Ihrer Zahlen ohne Zustimmung

Angebote werden erst eingeholt, wenn Sie zugestimmt haben. Bis dahin erfährt auch Ihr jetziger Anbieter nichts von der Anfrage.

Häufige Fragen zur Vergütung

Ist die Beratung wirklich kostenlos?
Die Erstanalyse und die Einschätzung im Mobilfunk-Check kosten nichts, und es folgt keine Rechnung. Das ist möglich, weil Comms Connect vergütet wird, wenn eine Vergabe über uns läuft. Kostenlos heißt hier also nicht unbezahlt, sondern von anderer Seite bezahlt. Genau das steht auf dieser Seite, damit Sie es vor der Entscheidung wissen und nicht danach.
Wer bezahlt Sie, wenn ich nichts bezahle?
Der Anbieter, bei dem die Vergabe zustande kommt. Carrier, Hersteller und Distributoren vergüten die Vermittlung eines Vertrags. Das ist im Telekommunikations- und IT-Handel die übliche Form, und Comms Connect ist dabei als Handelsvertreter beziehungsweise Makler der jeweiligen Anbieter tätig.
Beeinflusst das, welchen Anbieter Sie empfehlen?
Es könnte es, und deshalb sagen wir es. Bewertet wird nach Ihren Daten und nach Kriterien, die dokumentiert sind; Provisionsvereinbarungen fließen nicht in diese Bewertung ein. Sie können jederzeit eine Aufstellung der für Ihre konkrete Vermittlung erhaltenen Vergütungen anfordern. Und Sie können jede Vergabe auch ohne uns abschließen.
Verdienen Sie doppelt, wenn ich das Portal bezahle und die Vergabe über Sie läuft?
Nein, das ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erhält Comms Connect von einem Anbieter eine Vergütung dafür, dass eine Vergabe über das Portal zustande gekommen ist, verzichten wir auf den Teil dieser Vergütung, der dem entspricht, was Sie in den zwölf Monaten davor für das Portal gezahlt haben. Die Regelung steht in unseren Geschäftsbedingungen und ist keine Kulanz.
Kann ich das Portal nutzen, ohne eine Vergabe über Sie laufen zu lassen?
Ja. Portalnutzung und Vergabegeschäft sind zwei getrennte Dinge. Sie können die Verträge, Fristen und Rechnungen im Portal führen und jede Ausschreibung selbst machen oder von jemand anderem machen lassen. Es gibt keine Exklusivbindung und keine Klausel, die eine Vergabe an uns bindet.
Was kostet das Portal?
Alle Tarife stehen offen auf der Preisseite, einschließlich des dauerhaft kostenlosen Einstiegs mit einem Anbieter. Abgerechnet wird nach Anbietern und Gesellschaften, nicht nach Nutzern, und die Verträge sind monatlich kündbar.
Warum steht auf Ihren Seiten keine mögliche Ersparnis?
Weil sie vor der Vergabe niemand kennt. Sie hängt an Menge, Laufzeit, Hardware-Anteil, Netz und Bündelung. Eine Seite, die diese Größen nicht kennt, könnte eine Zahl nur behaupten, und eine behauptete Zahl macht einen zufriedenen Bestandskunden ohne Grund unzufrieden. Wir geben stattdessen eine Einschätzung zu Ihren eigenen Zahlen ab, auch wenn sie lautet: da ist nichts zu holen.